Radpolo
Was ist Radpolo?
Wie Radball ist Radpolo eine Hallenradsportdisziplin für zwei Zweier-Teams. Gespielt wird in der Halle, mit 2 Toren auf den Querseiten des Spielfelds. Das Feld ist mit einer ca. 30cm hohen Schrägbande umgeben. Ziel des Spiels ist es, den Ball mit dem Radpolostock möglichst öfter im gegnerischen Tor unterzubringen als die gegnerische Mannschaft. Der Polostock ist aus Holz oder Aluminium gefertigt, die Länge beträgt 1 m, sein Durchmesser darf 2,5 cm nicht überschreiten. Am unteren Ende ist der Stock mit einem quaderförmigen Hammer versehen. Gespielt wird der Ball mit dem Polostock, dem Rad und dem Körper, allerdings ohne Benutzung von Händen und Füßen, es sei denn die Hände bleiben am Lenker und die Füße auf den Pedalen. Kopfbälle sind gestattet. Vorstellen kann man sich das wie beim Pferdepolo, jedoch auf einem Rad.
Fakten und Einführung in die Regelkunde:
- Das Spielfeld ist 14 x 11 Meter (Länge x Breite)
- Die Tore sind 2 Meter hoch und ebenso breit
- Eine Mannschaft besteht aus einer/m Torfrau / Torwart und einer/m Feldspieler/in, wobei beide Akteure auch beide Positionen einnehmen dürfen.
- Gespielt wird in zwei Halbzeiten. Die Spielzeit beträgt im Schülerbereich 2×5 Min., im Juniorenbereich 2×6 Min. Die Halbzeitpause dauert max. 2 Minuten.
- Der mit Rosshaar gefüllte und mit Stoff umzogene Ball hat einen Durchmesser von 9,5 – 10,5 cm und muss ein Gewicht von 175-240 Gramm aufweisen.
- Grobe Regelverstöße im eigenen Strafraum (z.B. Fußabwehr) werden mit Strafstoß geahndet. Nur die Torfrau / der Torwart sowie ein/e Angreifer/in dürfen sich im Strafraum aufhalten. Der Torfrau / dem Torwart ist es innerhalb des Strafraums gestattet den Ball mit der Hand abzuwehren.
- Grobe Regelverstöße auch außerhalb des Strafraumes werden mit einem 4 m – Strafstoß geahndet. Ausbälle und Eckbälle werden wie bei sonstigen Ballsportarten geregelt. Bei Bodenberührung verliert der / die Spieler/in seine / ihre Spielberechtigung. Der / Die Sportler/in ist erst wieder spielberechtigt, wenn er/sie die Torlinie außerhalb des eigenen Strafraums überquert hat.